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Liebe Leserinnen und Leser,

der Vorstand hat heute bestätigt, dass das Finanzamt Ibbenbüren die Bestätigung der Gemeinnützigkeit (Bescheid nach §60a Abs. AO) zugestellt hat. Eine kleine Beanstandung im Punkt 3 der Vereinssatzung gibt es zwar, aber das hat keinerlei Auswirkung auf die Gemeinnützigkeit, sofern der Verein die Umformulierung bis zur nächsten Prüfung vornimmt.

Der Vorstand teilte dies bezüglich mit, das bei nächster Gelegenheit der Formulierungsfehler korrigiert wird.

Die Pressestelle