Liebe Mitglieder, Leserinnen und Leser,

der Vorstand teilte heute mit, das der Verein vom Rundfunkbeitrag befreit wurde.

Begründung:

1. Wir sind durch das Finanzamt Ibbenbüren als ein gemeinnütziger Verein anerkannt und sind im Vereinsregister des Amtsgerichts Steinfurt eingetragen. Laut §5 Absatz 3 Nr. 4 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gelten wir auf Grund dessen, als Einrichtung des Allgemeinwohls.

2. Da wir alle ehrenamtlich für den Verein tätig sind, gilt für uns der §5 Absatz 5 Nr. 2 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrag der festlegt, das kein Rundfunkbeitrag entrichtet werden muss, wenn in der Betriebsstätte des Vereines keinerlei Arbeitsplatz eingerichtet ist.

3. Der Verein hat seinen Hauptsitz in der privaten Wohnung des 1. Vorsitzenden, daher können wir den §5 Absatz 5 Nr. 3 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrag in Anspruch nehmen. Dieser Paragraph sagt aus, das kein Rundfunkbeitrag entrichtet werden muss, wenn die Betriebstätte sich innerhalb einer beitragspflichtigen Wohnung befindet und keinerlei Arbeitsplatz eingerichtet ist, für die bereits ein Rundfunkbeitrag entrichtet wird.

Anmerkung:

Dieser Newsblogeintrag soll die Erfahrung des Vereins mit dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice als Verein erläutern und kann eventuell auch für andere Vereine hilfreich sein, die eventuell bislang scheinbar unnötigerweise monatlich einen gewissen Betrag an den Beitragsservice zahlen.

Die Pressestelle

 

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